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Kirchenverwaltung
Die Kirchenverwaltung St. Otto setzt sich zusammen aus dem Vorstand Pfarrer Helmut Hetzel, dem stellvertretenden Vorstand Pastoralreferent Thomas Matzick und sechs gewählten und stimmberechtigten Mitgliedern.
Es sind Dr. Ottmar Beierl, Erwin Hacker, Helmut Leitermann, Werner Limmert, Monika Thoma und Ute Völklein.
Als Beisitzer dieses Gremiums nimmt ein Vertreter des Pfarrgemeinderates an allen Sitzungen teil.
Was macht die Kirchenverwaltung?
Stellvertretend für die Gemeinde entscheidet dieses Gremium zusammen mit dem Pfarrer über die Verwendung der
Gelder unserer Gemeinde. Sie entscheiden mit über Planung, Ausführung und Instandhaltung der örtlichen Gebäude. Daneben entscheiden sie mit über Einstellung und Arbeitszeiten der kirchlichen Mitarbeiter, z. B. in
den Kindergärten.
Die Wahl
Alle sechs Jahre wird für unsere Gemeinde eine neue Kirchenverwaltung in geheimer Abstimmung schriftlich gewählt. Wählbar ist jeder
katholische Erwachsene, der 21 Jahre alt ist, einen guten Leumund hat und in unserer Pfarrgemeinde wohnt. Wahlberechtigt ist jeder Katholik, ab 18 Jahre, der in unserer Pfarrgemeinde wohnt.
Ein Kirchenpfleger wird vom Kirchenverwaltungsgremium für mindestens eine Amtszeit gewählt und führt als Verwalter die Finanzen der Gemeinde. Seine Tätigkeit ist ebenso ehrenamtlich wie die Arbeit der anderen Mitglieder der Kirchenverwaltung.
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