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Pfarrgemeinderat
> Die Mitglieder des Pfarrgemeinderates > Was macht der Pfarrgemeinderat? > Wie kommt ein Pfarrgemeinderat zusammen? > Bericht der Klausurtagung mit der Kirchenverwaltung 2012
Die Mitglieder des Pfarrgemeinderates
Der Pfarrgemeinderat St. Otto setzt sich zusammen aus: 12 gewählten und zwei berufenen Gemeindemitgliedern, Pastoralreferent
Thomas Matzick sowie Pfarrer Helmut Hetzel.
Diese Mitglieder sind stimmberechtigt: Klaus Andree, Sabine Enzi, Uschi Düweke,
Bernhard Faas, Karin Hartmann, Robert Holfeld, Benedikt Hübner, Gertrud Limmert, Tanja Müller, Dr. Ingeborg Neubert, Rolf Neubert, Birgit Schmidbauer, Erich Thoma,
Olga Wormser.
Der Pfarrgemeinderat wählt als Vorstand, einen erste(n) und zweite(n) Vorsitzende(n) sowie eine(n) Schriftführer(in), diese bereiten mit dem Pfarrer die Sitzungen vor und
vertreten die Gemeinde bei öffentlichen Anlässen.
Als Beisitzer dieses Gremiums nimmt ein Vertreter der Kirchenverwaltung St. Otto teil.
Was macht der Pfarrgemeinderat?
Die Pfarrgemeinderatsmitglieder helfen den Seelsorgern. Sie beraten und beschließen in fast allen Dingen, die für die Gemeinde wichtig sind.
In fast allen Dingen? . . .
Was macht die Kirchenverwaltung?
Sie trägt zusammen mit Pfarrer die finanzielle Verantwortung für unsere Gemeinde. Sie entscheidet über Planung, Ausführung und
Instandhaltung der Gebäude der Pfarrei. Sie übernimmt die Personalverwaltung.
Wie sehen konkret die Tätigkeiten aus?
- Die Pfarrgemeinderatsmitglieder entscheiden stellvertretend für die ganze Gemeinde.
- Sie aktivieren Leute, die bereit sind, Verantwortung zu tragen.
- Sie ermutigen Frauen und Männer, bei der Kommunion- und Firmvorbereitung mitzumachen, und
helfen ihnen bei der Durchführung.
- Sie planen Gottesdienste für jung und alt und helfen bei der Vorbereitung der Liturgie.
- Sie kümmern sich darum, dass Alte und Kranke in das Gemeindeleben mit einbezogen werden.
- Sie gestalten Feste und halten Kontakt zur Öffentlichkeit.
- Sie vertreten das Interesse der Gemeinde gegenüber der Kirchenleitung.
Wie kommt ein Pfarrgemeinderat zusammen?
Alle vier Jahre wird ein neues Gremium in geheimer Abstimmung für unsere Pfarrgemeinde schriftlich gewählt.
Wer darf den Pfarrgemeinderat wählen?
Jeder, der katholisch ist, in der Pfarrgemeinde St. Otto wohnt und am Wahltag 14 Jahre alt ist. Wer jünger
als 14 Jahre ist, aber schon gefirmt ist, darf auch wählen. Aktive Gemeindemitglieder, deren Wohnsitz in einer anderen Pfarrei liegt, können auf Antrag beim Wahlausschuss St. Otto auch hier wählen. Man darf jedoch
nur in einer Pfarrei wählen.
Wer darf Kandidatin oder Kandidat sein?
Jeder, der katholisch ist, in der Pfarrgemeinde St. Otto wohnt und am Wahltag 16 Jahre alt ist. Aktive
katholische Gemeindemitglieder, deren Wohnsitz in einer anderen Pfarrei liegt, können auch kandidieren.
Bericht der Klausurtagung mit der Kirchenverwaltung 2012
Die Sache Jesu braucht Begeisterte Klausurtagung der Räte 2012
In diesem Jahr war das Motto unserer Klausurtagung „Die Sache Jesu braucht Begeisterte!“. Fünf Frauen
und fünf Männer des Pfarrgemeinderates und zwei Frauen der Kirchenverwaltung nahmen vom 13. bis 15. Januar 2012 am gemeinsamen Wochenende teil. Erstmalig nutzten wir das Caritas-Pirckheimer-Haus in Nürnberg als
Tagungsstätte, das uns sehr gastlich aufnahm.
Ziel der Veranstaltung „Klausurtagung der Räte“ war es, einmal außerhalb der Sitzungen miteinander ins Gespräch zu kommen und
grundsätzliche Probleme ohne Zeitdruck zu erörtern. ... weiterlesen
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